AGB für Abfallanlieferung und -behandlung
- AVR GmbH (im folgenden kurz AVR) führt Sammlungs- und Behandlungsaufträge des Auftraggebers ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen durch. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung.
- Anlieferungen von Abfällen werden nur mit dem vollständig ausgefüllten und firmenmäßig gefertigten AVR-Auftrags- und Lieferschein übernommen. Bei gefährlichen Abfällen ist zusätzlich ein ausgefüllter und firmenmäßig gefertigter Begleitschein vor Übergabe vorzulegen. Die AVR ist nicht verpflichtet, die Unterschriftsberechtigung des Auftraggebers zu prüfen.
- Die angelieferten Abfälle sind nach Menge, Art, Zusammensetzung und Gefährlichkeit zu kennzeichnen. Die Bezeichnung hat unter Verwendung der in der ÖNORM S 2100 verwendeten Bezeichnung und Schlüsselnummer, sowie nach der Stoffgruppenzuordnung gem. ADR/RID zu erfolgen. Ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Schlüsselnummer nicht möglich oder die für die Zuordnung maßgebliche Schlüsselnummer nicht geeignet, alle spezifischen Gefahren darzustellen (etwa bei vermischten Stoffen), so ist eine genaue Angabe jener Stoffe vorzunehmen, aus denen sich das angelieferte Material zusammensetzt. Die Übernahme von Mustern ersetzt die Deklarationspflicht nicht.
- Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, daß er für alle Folgen und Schäden, die infolge ungeeigneter oder unrichtiger Kennzeichnung bzw. durch nicht erfolgte, unvollständige oder falsche Deklaration der Abfälle entstehen, zu haften hat.
- Kostenvoranschläge sind, auch nach Bemusterung grundsätzlich unverbindlich. Die AVR ist berechtigt, die richtige Kennzeichnung und die Zusammensetzung nach Anlieferung neuerlich zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist für die weitere Behandlung und Kostenabrechnung verbindlich. So die Produktdeklaration des Auftraggebers nicht zutrifft, sind die Kosten für weiterführende Analysen vom diesem zu tragen. Für die Bestimmung der Menge des angelieferten Material ist die Wägung durch die Annahmestelle der AVR maßgebend.
- Preisvereinbarungen gelten nur so weit, als die angelieferten Abfälle hinsichtlich Menge und Zusammensetzung der Produktdeklaration entsprechen. Ansonsten sind die in der letztgültigen Preisliste genannten Kosten für Aufarbeitung, Analysen, Behälter, Bearbeitung usw. maßgeblich.
- Abfälle sind in lagerungsfähigen, wasserdichten Behältern anzuliefern, deren Abdeckungen gegen einfaches Öffnen gesichert sein müssen. Sämtliche Behältnisse müssen deutlich lesbar mit Name, Anschrift des Auftraggebers, Auftrags- und Lieferschein, Kennzeichnung der Stoffe sowie der ADR/RID-Kennzeichnung beschriftet sein. Die Kennzeichnung muß mit dem vorliegenden AVR Auftrags- und Lieferschein übereinstimmen. Für Mehraufwand und Schäden, die infolge der Verwendung nicht zugelassener, ungeeigneter, mangelhafter oder unrichtig bezeichneter Behälter entstehen, haftet der Auftraggeber.
- Um einen kontinuierlichen Betrieb gewährleisten zu können, sind sämtliche Anlieferungen zeitgerecht vorher der AVR zu avisieren und deren terminliche Disposition einzuhalten. Angelieferte Medien bleiben solange Eigentum des Auftraggebers, bis diesem die Übernahme durch schriftliche Bestätigung auf AVR Auftrags- und Lieferschein respektive Begleitschein bestätigt wird. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, den Anordnungen des Personals der AVR ist Folge zu leisten.
- Im Fall einer berechtigten Ablehnung der Annahme stehen dem Auftraggeber oder Transporteur keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen die AVR zu. Eine Lagerung von nicht übernommenen Sonderabfällen durch die AVR ist ausgeschlossen.
- Soweit der Transport von Abfällen durch die AVR organisiert und beauftragt wird, erfolgt dies auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers. Dieser hat der AVR ebenso wie dem Beförderer unaufgefordert alle nach dem Gefahrengutbeförderungsgesetz und anderen Vorschriften für den Transport notwendigen Angaben zu machen und die vorgeschriebenen und vorschriftsmäßig ausgefüllten Begleitpapiere nachweislich vollständig zu übergeben und sich von der Berechtigung des Fahrers und der Eignung des Transportfahrzeuges und der Einhaltung von Zusammenladeverboten vor dessen Beladung zu versichern. Er hat die AVR gegenüber allen Folgen aus der Unterlassung dieser Verpflichtungen schad- und klaglos zu halten.
- Die AVR ist zur Annahme von Abfällen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Sie ist auch bei Annahmezusage berechtigt, die Annahme von Abfällen zu verweigern, wenn der AVR Auftrags- und Lieferschein oder der gesetzliche Begleitschein fehlen oder keine ausreichende Materialkennzeichnung oder unrichtigen Mengen- bzw. Gewichtsangaben beinhalten. AVR ist berechtigt die Übernahme von Abfällen in beschädigten Behältern abzulehnen.
- Rechnungen der AVR sind in der Regel innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr ab Rechnungsdatum vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch alle außergerichtlichen Mahnkosten eines beauftragten Inkassoinstitutes zu ersetzen.
- Die Aufrechnung von Gegenforderungen, welcher Art auch immer, mit Ansprüchen der AVR ist ausgeschlossen, soweit Gegenforderungen durch die AVR nicht ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
- Soweit im Vorstehenden nicht anders geregelt, gelten für die Übergabe, Übernahme und Aufarbeitung von Abfällen die zutreffenden österreichischen Gesetze, insbesondere das Abfallwirtschaftsgesetz.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit der für den Sitz der AVR sachlich zuständigen Gerichte vereinbart.
AGB für Tankreinigungen
- Allen beauftragten Tank(wagen)reinigungsleistungen im Rahmen gegenwärtiger und/oder zukünftiger Geschäftsbeziehungen mit AVR GmbH liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch AVR GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Der Reinigungsauftrag basiert ausschließlich auf den Angaben des Auftraggebers. Sofern keine schriftlichen Vorbehalte vor Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgen ist jeder Fahrer bzw. Disponent / Sachbearbeiter eines LKWs bzw. LKW-Zuges, eines Containers, eines Waggons oder eines sonstigen zu reinigenden Behältnisses zur Auftragserteilung namens des Halters bzw. Eigentümers des Fahrzeuges bzw. Behältnisses berechtigt.
- Jeder Auftraggeber ist verpflichtet die Vorladungen des Behältnisses richtig und vollständig zu benennen, sowie die Art und das Ausmaß der Reinigung so anzugeben, dass diese nach Durchführung dieser Arbeiten den für den Auftraggeber gültigen Anforderungen und/oder gesetzlichen Verpflichtungen entspricht. Ohne derartige Vorgaben leistet AVR GmbH sach- und fachgerechte Reinigung nach geringsten technischen und gesetzlichen Anforderungen.
- AVR GmbH ist berechtigt bei nicht vollständig geleerten Behältern die Innenreinigung ohne weitere Angabe von Gründen zu verweigern oder allfällige Reststoffe einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Verwertung zuzuführen. Daraus entstehende Mehrkosten im Ausmaß der tatsächlichen Entsorgungskosten zuzüglich eines Zuschlages in Höhe von 50% für Analytik, Abwicklung der Entsorgung udgl. trägt der Auftraggeber.
- Nach Durchführung und Übernahme des gereinigten Behältnisses ist der gegenständliche Auftrag erfüllt. Allfällige Mängel der Reinigung sind, bei sonstigem Anspruchsverlust, unverzüglich zu rügen
- bei begleiteten Tanks sofort (binnen 3 Stunden)
- bei unbegleiteten Tanks innerhalb von 2 Wochentagen
- AVR GmbH haftet nicht für fehlenden Reinigungserfolg, der auf unvollständige bzw. unrichtige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen ist. Im Übrigen steht AVR GmbH lediglich für die technisch und fachlich korrekte Durchführung der Reinigungsleistung, nicht aber für einen bestimmten Reinigungserfolg ein. Soweit nichts anderes schriftlich festgelegt bestätigt AVR GmbH Sauberkeit nur insoweit, dass keine Rückstände oder Geruch des letzten Ladegutes bzw. Reinigungsmittels durch augenscheinliche Inspektion vom Domdeckel aus, festgestellt werden konnte.
Die Haftung für die Reinigung von Teilen, die nicht eingesehen werden können, wird zur Gänze ausgeschlossen (z.B. nicht einsehbare Kesselteile, Ein- und Auslaufrohre, Schläuche, Pumpen, Luftleitungen, Tankauslaufstützen, Sammelrohre, etc.). Bei unlegierten Stahltanks ist das Auftreten von Flugrost möglich und stellt keinen Mangel dar. Sollte eine Nachreinigung trotz ordnungsgemäßer Durchführung der beauftragten Reinigung erforderlich sein, so ist diese vom Auftraggeber zu entlohnen. AVR GmbH haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls mit dem 15-fachen des Reinigungsentgeltes der Höhe nach begrenzt. - Jegliche Aufrechnung mit allfälligen Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen der AVR GmbH aus erteilten Reinigungsaufträgen wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn solche sind anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
- Soweit keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten für die Bestimmung des Werklohnes das zugrundeliegende Angebot von AVR GmbH, sonst die zuletzt ausgehängten oder veröffentlichen Listenpreise. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind nach Durchführung der Reinigung in bar und abzugsfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen, die Mahnspesen und der Kosten anwaltlicher Eintreibung gemäß §1333 ABGB verrechnet. Im Falle einer vereinbarten schriftlichen Rechnungsstellung hat die Zahlung binnen 3 Tagen ab Erhalt der Rechnung durch den Auftraggeber zu erfolgen. AVR GmbH bleibt es vorbehalten Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Datenschutzerklärung
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden:
AVR GmbH
DI Reinhard Olbrich
Dr.-Otto-Neurath-Gasse 7, 1220 Wien
E-Mail: kontakt@avr-gmbh.at
Telefon: +43-(0)1-282 21 61
Fax: +43-(0)1-282 21 61-23
2. Welche Daten werden verarbeitet:
Wir verarbeiten Ihre Firmendaten, die unter folgende Datenkategorien fallen:
- Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung
- Anschrift
- Kontaktdaten (Telefon- und Faxnummern, E-Mailadressen)
- Bankverbindung
- UID-Nummer
- GLN-Nr, ÖNACE
- Vertragstexte und Geschäftskorrespondenz
Wir verarbeiten folgende personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter, die unter folgende Datenkategorie fallen:
- Namen der Kontaktpersonen
- Kontaktdaten der Kontaktpersonen (Telefon- und Faxnummern, E-Mailadressen, Anschrift, etc.)
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet und aus welchen Quellen stammen sie:
a. Der Zweck
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Angebotslegung
- Auftragsabwicklung
- Rechnungserstellung
- Zahlungsverkehr
- Erstellung von Verträgen und Geschäftskorrespondenz
- Laufende Geschäftsabwicklung
- Erfüllung der abfallrechtlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten
b. Die Rechtsgrundlage
Wir müssen Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen verarbeiten und zwar zum Beispiel gemäß:
- BAO
- UGB
- UstG
- KStG
- AWG
- AbfallverzeichnisVO
- AbfallnachweisVO
- AbfallbilanzVO
- AbfallverbringunsVO
- usw...
c. Die Quellen
Sie haben uns Daten über Ihr Unternehmen bzw. die Ansprech- und Kontaktpersonen des Unternehmens freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer konkludenten Einwilligung (Kontaktaufnahme persönlich, telefonisch, per Mail, brieflich).
Manche Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen (z.B.: EDM-Portal, Firmenbuch) oder aus Informationen, die Sie auf Ihrer Homepage zur Verfügung stellen (z.B.: UID-Nr.).
Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, wobei ein solcher Widerruf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf unberührt lässt.
Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an:
AVR GmbH
DI Reinhard Olbrich
Dr.-Otto-Neurath-Gasse 7, 1220 Wien
E-Mail: kontakt@avr-gmbh.at
Telefon: +43-(0)1-282 21 61
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Die von Ihnen bereit gestellten Daten und die von uns aus öffentlichen Verzeichnissen oder auf Ihrer Homepage erhobenen Daten sind zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen oder erfüllen.
4. Wer erhält Ihre Daten?
Für die Verarbeitung der Daten ziehen wir auch Auftragsverarbeiter heran.
Wir geben Ihre Daten, sofern dies für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist, an folgende Empfänger bzw. Empfängerkategorien weiter:
- Banken – zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Rechtsvertreter – im Anlassfall
- Steuerberater – im Anlassfall
- Gerichte – im Anlassfall
- Verwaltungsbehörden – im Anlassfall
- Cloud-Anbieter – für eine, dem Stand der Technik entsprechende, Datensicherung
- Mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner – im Anlassfall
- Versicherungen – im Anlassfall
5. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wir speichern Ihre Daten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung; darüber hinaus entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, mindestens jedoch 7 Jahre.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Dafür wenden Sie sich bitte an uns.
Wenn Sie glauben, dass datenschutzrechtliche Ansprüche verletzt wurden, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist das die
Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8, 1080 Wien
Telefon: +43-(0)1-521 52-25 69
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
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