Wir ersuchen alle externen Personen auf dem Betriebsgelände der AVR GmbH unsere geltenden „Verhaltensregeln für externes Personal” einzuhalten und sich dahingehend vorzubereiten:
- LKW-Fahrer dürfen ausschließlich den Windfang vor dem Wiegebüro und den Sanitärbereich für externes Personal betreten.
- Die Betriebshallen dürfen NUR nach Aufforderung durch einen Mitarbeiter der AVR GmbH und ausschließlich mit Mund-Nasenschutzmaske oder Visier betreten werden!
- In den Windfang vor dem Wiegebüro darf nur einzeln eingetreten werden.
- Im Eingangsbereich ist entgegenkommenden Personen ausreichend Abstand zu gewähren.
- Bei Betreten des Windfangs zur Anmeldung im Wiegebüro sind unverzüglich und unaufgefordert die Hände mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Kontrollen des Fahrzeugs durch den Fahrer sind ausschließlich am Hof außerhalb der Betriebshallen gestattet.
- Bei Wartezeiten hat sich der Fahrer im Führerhaus seines Fahrzeugs oder in unmittelbarer Umgebung zu seinem Fahrzeug aufzuhalten.
- Die Benützung des Sanitärbereichs (WC/Dusche) für externes Personal erfolgt auf eigene Gefahr! Trotz regelmäßiger Reinigung kann die AVR GmbH nicht für Keimfreiheit garantieren.
- Die Kantine ist bis auf weiteres für externes Personal geschlossen.
- Das Verlassen des Betriebsgeländes während einer Wartezeit muss mit dem AVR-Mitarbeiter im Wiegebüro abgeklärt werden.
Wir bitten um Verständnis und strikte Einhaltung dieser Maßnahmen und hoffen, damit Ihre und unsere Gesundheit schützen zu können!
Ihr AVR-Team